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Frag den Biker Anwalt

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Beantwortet von Biker Anwalt Sven Rathjens

Als Rebell lebst Du nicht immer gesellschaftskonform. So besteht natürlich das Risiko, dass Du das eine oder andere Mal in Konflikt mit dem Gesetz kommst. Damit Dir das nicht passiert, wollen wir Dich mit dieser Seite unterstützen und einige Rechtsfragen klären. Um eines vorab klarzustellen, wir als der Rebelmaker befürworten natürlich eine Lebensweise, die nicht den gesellschaftlichen Normen und Zwängen entspricht. Wir sehen keinen Sinn in unnützen Zwängen und Konventionen. Allerdings hört für uns der Spaß an der Stelle auf, wenn andere Menschen gefährdet werden oder zu Schaden kommen! Ein derartiges Verhalten wird von uns nicht unterstützt.

Anwalt

Sven Rathjens

www.bikerkanzlei.de

 

In manchen Fällen wirst Du wahrscheinlich nicht umhinkommen, Dir einen Anwalt zu nehmen. Damit Du bestmöglich beraten wirst, stellen wir Dir jetzt den wahrscheinlich besten Anwalt vor, wenn es um Delikte mit Deinem Motorrad geht, Sven Rathjens den Biker Anwalt.

 

Sven ist kein Anwalt, der von seinem Sessel aus Motorradfahrer, die Mist gebaut haben vertritt und Dollarzeichen in den Augen hat. Nein, er fährt selbst Motorrad und das seit Jahren, deswegen kennt er Deine Sorgen und Nöte besser als viele andere.

 

Bereits mit 14 Jahren hat ihn das Motorradfieber angesteckt. Ein Mofa musste her. Die Wahl fiel auf ein Peugeot 103. Mit 2,7PS aus 49cm³ erreichte der 2,7PS starke, einzylindrige Zweitakter immerhin 45km/h. Mit der Zeit wurden 2,7PS allerdings zu langweilig. Etwas großes musste her. Mit 80cm³ und Ganzen 5PS erreichte seine 80er Vespa schon 80km/h. Auch wenn ich dafür ordentlich Rückenwind brauchte, scherzt Sven. Allerdings ist Rollerfahren auf die Dauer auch nicht das Wahre.

 

So entschied sich Sven den nächsten großen Schritt zu machen. Mit 16 musste eine Honda MTX80 her. Ein echtes Leichtkraftrad mit sage und schreibe 10PS. Das Teil fuhr zwar auch nur 80, allerdings saß man darauf schon wie auf einem echten Motorrad. Das machte richtig Spaß, erinnert sich der Anwalt.

Was macht noch mehr Spaß als eine Honda mit 80cm³, ganz klar eine Honda mit 194cm³. Deshalb wurde fleißig gespart, solange bis die Honda MTX 200R vor der Tür stand. Mit 20PS fiel endlich die 100km/h Marke, Spitzengeschwindigkeit 125km/h.

 

Mit dem Führerschein in der Tasche konnte ich kaum meinen 18. Geburtstag erwarten. Die Honda CX500, mein erstes richtiges Motorrad, stand bereits vor der Tür, schwärmt der Kanzlei-Gründer. 50PS und 180km/h richtig schnell.

 

Mit 24 wurde es mit der Honda Shadow 1100 C2 ziemlich gemütlich. Mein Traumbike habe ich mir mit 32 Jahren geholt, eine Harley E-Glide. Es gibt nichts schöneres als einfach so dahin zu cruisen. Das ist echte Freiheit, schwärmt Sven.

Man darf, ABER die An/Umbauteile bedürfen entweder einer ABE, müssen soweit erforderlich (Beleuchtung zum Beispiel) ein E-Zeichen haben und soweit ein Teilegutachten vorliegt, muss eine Änderungsabnahme gemäß §19Abs. 3 der StVZO durchgeführt werden. Jeder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. GTÜ, DEKRA, KÜS, FSP,GTS, uvm.) darf eine Änderungsabnahme durchführen. Wenn es sich um einen kompletten Eigenbau, ohne entsprechende Dokumente für An/Umbauteile handelt dann bleibt Euch noch der schwierige und auch teure Weg der Einzelabnahme bzw. Begutachtung nach §21 StVZO über TÜV oder DEKRA. Die Möglichkeiten und die Kosten solltet Ihr vorher jedoch besser mit dem TÜV oder DEKRA abklären, damit Ihr am Ende nicht ein Supermoto habt, welches keine Betriebserlaubnis erhalten kann, es sei denn es ist für reine Wettkampfzwecke.

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