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Deine Fragen
Beantwortet von Biker Anwalt Sven Rathjens
Als Rebell lebst Du nicht immer gesellschaftskonform. So besteht natürlich das Risiko, dass Du das eine oder andere Mal in Konflikt mit dem Gesetz kommst. Damit Dir das nicht passiert, wollen wir Dich mit dieser Seite unterstützen und einige Rechtsfragen klären. Um eines vorab klarzustellen, wir als der Rebelmaker befürworten natürlich eine Lebensweise, die nicht den gesellschaftlichen Normen und Zwängen entspricht. Wir sehen keinen Sinn in unnützen Zwängen und Konventionen. Allerdings hört für uns der Spaß an der Stelle auf, wenn andere Menschen gefährdet werden oder zu Schaden kommen! Ein derartiges Verhalten wird von uns nicht unterstützt.
Anwalt
Sven Rathjens
www.bikerkanzlei.de
In manchen Fällen wirst Du wahrscheinlich nicht umhinkommen, Dir einen Anwalt zu nehmen. Damit Du bestmöglich beraten wirst, stellen wir Dir jetzt den wahrscheinlich besten Anwalt vor, wenn es um Delikte mit Deinem Motorrad geht, Sven Rathjens den Biker Anwalt.
Sven ist kein Anwalt, der von seinem Sessel aus Motorradfahrer, die Mist gebaut haben vertritt und Dollarzeichen in den Augen hat. Nein, er fährt selbst Motorrad und das seit Jahren, deswegen kennt er Deine Sorgen und Nöte besser als viele andere.
Bereits mit 14 Jahren hat ihn das Motorradfieber angesteckt. Ein Mofa musste her. Die Wahl fiel auf ein Peugeot 103. Mit 2,7PS aus 49cm³ erreichte der 2,7PS starke, einzylindrige Zweitakter immerhin 45km/h. Mit der Zeit wurden 2,7PS allerdings zu langweilig. Etwas großes musste her. Mit 80cm³ und Ganzen 5PS erreichte seine 80er Vespa schon 80km/h. Auch wenn ich dafür ordentlich Rückenwind brauchte, scherzt Sven. Allerdings ist Rollerfahren auf die Dauer auch nicht das Wahre.
So entschied sich Sven den nächsten großen Schritt zu machen. Mit 16 musste eine Honda MTX80 her. Ein echtes Leichtkraftrad mit sage und schreibe 10PS. Das Teil fuhr zwar auch nur 80, allerdings saß man darauf schon wie auf einem echten Motorrad. Das machte richtig Spaß, erinnert sich der Anwalt.
Was macht noch mehr Spaß als eine Honda mit 80cm³, ganz klar eine Honda mit 194cm³. Deshalb wurde fleißig gespart, solange bis die Honda MTX 200R vor der Tür stand. Mit 20PS fiel endlich die 100km/h Marke, Spitzengeschwindigkeit 125km/h.
Mit dem Führerschein in der Tasche konnte ich kaum meinen 18. Geburtstag erwarten. Die Honda CX500, mein erstes richtiges Motorrad, stand bereits vor der Tür, schwärmt der Kanzlei-Gründer. 50PS und 180km/h richtig schnell.
Mit 24 wurde es mit der Honda Shadow 1100 C2 ziemlich gemütlich. Mein Traumbike habe ich mir mit 32 Jahren geholt, eine Harley E-Glide. Es gibt nichts schöneres als einfach so dahin zu cruisen. Das ist echte Freiheit, schwärmt Sven.
Darf man seine Enduro zu einer Supermoto umbauen?
Man darf, ABER die An/Umbauteile bedürfen entweder einer ABE, müssen soweit erforderlich (Beleuchtung zum Beispiel) ein E-Zeichen haben und soweit ein Teilegutachten vorliegt, muss eine Änderungsabnahme gemäß §19Abs. 3 der StVZO durchgeführt werden. Jeder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. GTÜ, DEKRA, KÜS, FSP,GTS, uvm.) darf eine Änderungsabnahme durchführen. Wenn es sich um einen kompletten Eigenbau, ohne entsprechende Dokumente für An/Umbauteile handelt dann bleibt Euch noch der schwierige und auch teure Weg der Einzelabnahme bzw. Begutachtung nach §21 StVZO über TÜV oder DEKRA. Die Möglichkeiten und die Kosten solltet Ihr vorher jedoch besser mit dem TÜV oder DEKRA abklären, damit Ihr am Ende nicht ein Supermoto habt, welches keine Betriebserlaubnis erhalten kann, es sei denn es ist für reine Wettkampfzwecke.
Muss ich ein selbstgebautes Heck vom TÜV abnehmen lassen?
Ja, hier kommst Du um eine Abnahme nach §21 StVZO nicht herum. (siehe oben)
Was passiert, wenn man Reifen verwendet, die nicht eingetragen sind?
Mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gar kein Problem. Mit der mitgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigung befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Auch müssen die Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Motorrad muss nicht wegen der Reifenänderung begutachtet werden. Beim Mitführen der Bescheinigung kann die Polizei nichts machen, denn eine Umrüstung auf Alternativreifen der gleichen Größe ist zulässig, wenn diese Reifen eine Bauartgenehmigung nach der Norm ECE_R75 oder gemäß der EU-Richtlinie 971241EG haben und wenn ein Nachweis des Fahrzeugherstellers vorliegt, dass entsprechend §19 (2) StVZO durch den Einsatz dieser Reifen auf dem Motorrad keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen erfüllen laut Bundesverkehrsministerium die Anforderungen eines solchen Nachweises. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung müsste ebenfalls eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erfolgen. Liegt diese nicht vor ist die Betriebserlaubnis erloschen. Mit Gefährdung 90-130 Euro, 1Punkt
Sind Wheelies im Straßenverkehr erlaubt, was kann mir passieren wenn ich einen Wheelie mache?
Die Frage bekomm ich immer wieder gestellt und sie lässt sich gar nicht so leicht für den Laien beantworten, denn die Antwort ist JEIN. Das reine Fahren auf dem Hinterrad erfüllt meiner Auffassung nach nicht grundsätzlich den Straftatbestand des §315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung), dieses jedenfalls solange nichts dabei passiert. Wenn was passiert und gerade andere dabei zu Schade3n kommen ist man nämlich wieder ganz schnell im Bereich der strafbaren Straßenverkehrsgefährdung. Zudem könnte sich eine Strafbarkeit dadurch ergeben, wenn man auf dem Hinterrad fährt und dadurch grob verkehrswidrige Situation (Vorfahrtsmissachtung, falsches Überholen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, usw.) verursacht und wiederum dadurch einen anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet. Nach den neuesten Entscheidungen aus dem Bereich der Raserszene (Berliner Urteile) kann es sogar ganz dicke kommen, wenn dabei ein Dritter zu Tode kommt oder verletzt wird, denn dort wurde nicht nur wegen Mordes/versuchten Mordes angeklagt, sondern auch bereits verurteilt, wenn gleich der Bundesgerichtshof ein Urteil bereits wieder aufgehoben hat. Dabei muss man jedoch immer den Einzelfall betrachten. Entsprechend einer Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgericht vom 24.04.1985 zum Aktenzeichen VRS 69/146, kann jedoch zumindest ein Verstoß gegen §3 StVO vorliegen, wobei das sich wohl schwer nachweisen lassen würde (https://dejure.org/gesetzte/StVO/3.html). Auf jeden Fall kann jedoch ein Bußgeldtatbestand entsprechend §1 Abs. 2 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html) vorliegen, der entsprechend des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für ein Fahren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und bei Gefährdung eines Anderen 50Euro Bußgeld sowie einen Punkt im Fahreignungsregister, also in Flensburg, vorsieht.
Kann mein Motorrad stillgelegt werden, wenn ich ohne DB Killer fahre?
Es kann zu Beweissicherungszwecken von der Polizei beschlagnahmt werden, damit es gutachtlich untersucht wird und dann kann die Zulassungsstelle, wenn dieser Mangel, der zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt, nicht abgestellt wird, tatsächlich das Motorrad stilllegen. Fahrt ihr ohne DB Killer, was dann ja offensichtlich ist, rate ich immer dazu diesen Verstoß einzuräumen, damit ihr dann eventuell um eine Beschlagnahme des Motorrads herumkommt.
Darf ich Nachts mit einer verspiegelten Brille/Visier fahren?
NEIN… Verspiegelte und stark getönte Visiere müssen für den Straßenverkehr erstmal ein E-Prüfzeichen besitzen und dürfen NUR bei Tageslicht und guten Wetterbedingungen genutzt werden. Sie sind schon bei Dämmerungsfahrten und natürlich bei Dunkelheit verboten und in manchen Urlaunsländern sogar generell. Man findet dieses in folgenden §§ der StVO
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
§1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hier drohen hohe Bußgelder von 60-90Euro
Was passiert, wenn ich mit einer offenen 125er unterwegs bin und nur den A1 Führerschein habe?
§21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, das jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §44 des Strafgesetzbuchs oder nach §25 dieses Gesetzes verboten ist. Ist also ein Strafbestand!
Ist das Fahren in der Rettungsgasse erlaubt?
Ich verstehe die Frage nicht??? Natürlich nicht… denn die ist, wie der Name schon sagt, für Rettungsfahrzeuge vorbehalten. Bußgelder von bis zu 320Euro, 2Punkten und einem Monat Fahrverbot drohen.
Sind Unterlenker-Spiegel legal?
Meiner Auffassung nach ist es dann legal, soweit der §56 Abs.1 StVZO eingehalten wird… Kraftfahrzeuge müssen Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
…und die EWG 97/24 vorliegt, denn dann ist der Spiegel mit 69cm² ausreichend groß. Die Anzahl und der Anbauort der Spiegel hängt von der Erstzulassung ab
- vor Erstzulassung 01.01.1990 1links
- ab Erstzulassung 01.01.1990 unter 100 km/h 1links
- ab Erstzulassung 01.01.1990 über 100km/h 2